Anwälte für Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen und ist Bestandteil des Zivilrechts. Außerdem sind die gesetzlichen Grundlagen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung im Familienrecht festgelegt.
Grundlagen des Familienrechts
Neben den Vorschriften über das Eingehen und die Aufhebung von Ehen und Lebenspartnerschaften und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich enthält das Familienrecht u.a. Bestimmungen über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Im Kindschaftsrecht sind außerdem die Vorschriften über die Abstammung, die Adoption sowie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern geregelt.
Grundlage des Familienrechts in Deutschland bilden das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Das Kindesunterhaltsrecht ist zusätzlich in der Regelbetragsverordnung und dem Unterhaltsvorschussgesetz dokumentiert.
Eherecht
Beim Eherecht, das die sachlichen Voraussetzungen der Eheschließung beinhaltet, unterscheidet man zwischen einseitigen und zweiseitigen Ehevoraussetzungen. Während einseitige Ehevoraussetzungen nur nach dem Recht eines Verlobten gegeben sein müssen, richten sich zweiseitige Ehevoraussetzungen nach dem Recht beider Verlobter.
Außerdem sind im Eherecht die Form der Eheschließung sowie das Recht der allgemeinen Ehewirkungen geregelt. Ausgenommen sind Rechtsgebiete, denen eigene Regelungen zugrundeliegen, wie das Ehegüterrecht, das Unterhaltsrecht und das Namensrecht.
Kindschaftsrecht
Beim Kindschaftsrecht ist das anwendbare Verfahrensrecht immer das Recht am Gerichtsort. Somit entscheidet die Zuständigkeit über das anwendbare Recht.
Die Abstammung bestimmt sich im Kindschaftsrecht nach dem Recht des Staates des Aufenthalts des Kindes, dem Heimatrecht des Elternteils sowie dem Ehewirkungsstatut. Die Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses regeln die elterliche Sorge.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.